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Wir über uns

AGB & Widerrufsrecht

§ 1 Allgemeines

  1. Die Firma PRIMUS international printing GmbH, Am Steinberg 15, 09603 Großschirma (im Folgenden auch "PRIMUS" genannt) ist auf die Herstellung von Druckerzeugnissen spezialisiert.
  2. Für die Herstellung von Druckerzeugnissen gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PRIMUS international printing GmbH.
  3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für den Fall, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PRIMUS international printing GmbH nicht gelten lassen will, hat er dies PRIMUS vorher schriftlich anzuzeigen. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden wird widersprochen. Daher finden die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter auch dann keine Anwendung, wenn PRIMUS ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder wenn PRIMUS auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.

§ 2 Widerrufsrecht

  1. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PRIMUS international printing GmbH, Hochstr. 14, 56307 Dernbach, Telefon: +43 800 00 01 85 Telefax: +49 2689 97 27 28, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an PRIMUS international printing GmbH, Abt. Service, Am Steinberg 15, 09603 Großschirma zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

    Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

    Information zum Ausschluss des Widerrufsrechts

    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

    - zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

§ 3 Benutzerkonto bei Bestellungen über die Internetseiten von PRIMUS

  1. Um Waren bei PRIMUS online auf den Internetseiten von PRIMUS bestellen zu können, muss sich der Kunde als Nutzer dauerhaft registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Das Benutzerkonto ist kostenlos und dient der Vereinfachung künftiger Vertragsabwicklung.
  2. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Online-Formular. Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
  3. Bei der Registrierung wählt der Kunde einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dies Dritten keinesfalls mitzuteilen.
  4. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben bestehen.
  5. PRIMUS ist auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Aufnahme als Benutzer berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  6. Der Kunde kann sich jederzeit vom Online-Shop endgültig abmelden. Dies erfolgt nach Anmeldung des Kunden in seinem Kundenkonto mittels des Buttons "Konto löschen". Die Abmeldung führt zur Löschung aller personenbezogenen Daten des Kunden, soweit die Speicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben oder zweckmäßig und zulässig ist.

§ 4 Vertragsschluss

  1. Produktbeschreibungen von PRIMUS stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
  2. Ein Angebot kann der Kunde per E-Mail, Telefon, Telefax oder über die Internetseiten von PRIMUS abgeben.
  3. Vor einer Bestellung über die Internetseiten von PRIMUS muss der Kunde ein Benutzerkonto anlegen. Bei einer Bestellung wird das bereits bestehende Benutzerkonto geöffnet und durch den Kunden hinsichtlich der Richtigkeit seiner Angaben geprüft. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot für die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
  4. Der Kunde kann die Bestellung jederzeit durch Betätigung des "Zurück"-Buttons sowie durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Die vor Abschluss der Bestellung erscheinende Übersichtsseite ermöglicht es dem Kunden, seine Angaben nochmals auf Eingabefehler hin zu prüfen und im Falle des Vorliegens eines Eingabefehlers diesen nach Betätigung des "Zurück"-Buttons oder mittels des Buttons zur Korrektur zu korrigieren. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung. Der Auftrag wird von PRIMUS gespeichert, dem Kunden mit der Bestätigungsmail zugesendet und kann dem Kunden im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung des Kunden in Abschrift übersendet werden.
  5. Nach erfolgreichem Bestelleingang erhält der Kunde eine E-Mail, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und dem Kunden alle notwendigen Informationen zur Bestellung, zu den bestellten Waren sowie die sonstigen gesetzlichen Verbraucherinformationen mitgeteilt werden. Diese Bestätigungsmail stellt nur dann eine verbindliche Annahmeerklärung ("Auftragsbestätigung") dar, wenn dies ausdrücklich durch PRIMUS erklärt wird.
  6. Ein Vertrag über die Ware kommt abhängig von der vom Kunden gewählten Zahlungsart zustande:
    1. bei den Zahlungsarten Rechnung und Kreditkarte: wenn PRIMUS ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt oder die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an den Kunden versendet.
    2. bei den Zahlungsarten Paypal, Sofortüberweisung, eps-Überweisung und Vorkasse: mit Zahlungsanweisung durch den Kunden.
  7. Der Kunde ist an das Angebot bis zum Ablauf des zweiten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages gebunden. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt durch Auftragsbestätigung von PRIMUS zustande.

§ 5 Inhalt der Leistungen von PRIMUS

  1. Der Inhalt der von PRIMUS geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. der von PRIMUS angenommenen Bestellung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und –ergänzungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Folgende Toleranzen werden vereinbart:
    1. geringfügiger Versatz (bis zu 1mm) einer etwaigen partiellen UV-Lackierung zum Druckmotiv;
    2. geringfügige Schneid- und Falztoleranzen (d.h. Abweichungen vom offenen oder gefalzten Endformat)
      • von bis zu 4mm vom Endformat bei Broschüren, Magazinen, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften mit Rückendraht- oder Ringösenheftung;
      • von bis zu 2mm vom Endformat bei allen übrigen Broschüren, Magazinen, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften;
      • von 1-2% vom Endformat bei allen Produkten der Werbetechnik und
      • von bis zu 1 mm vom Endprodukt bei allen übrigen Produkten.
    3. Höhenversätze von bis zu einigen Millimetern von gegenüberliegenden Seiten bei Broschüren, Katalogen und anderweitigen gebundenen oder gehefteten Druckerzeugnissen.
  3. Es können geringfügige Farbabweichungen auftreten. Dies gilt auch für Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei PRIMUS gedruckt wurde.
  4. Eine Änderung der Bestellung kann nur durch den Abschluss eines Änderungs- bzw. Ergänzungsvertrages erfolgen. Jeder Änderungswunsch des Kunden ist ein Angebot an PRIMUS zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den bestehenden Vertrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages. PRIMUS ist nicht verpflichtet das Angebot des Kunden anzunehmen.

§ 6 Druckdaten, Druckfreigabe

  1. PRIMUS führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die PRIMUS dem Kunden mitteilt, z.B. in den entsprechenden Kundeninformationen, insbesondere auch unter der Schaltfläche "Druckdaten". Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er Kopien der Druckdaten vorrätig hält, da PRIMUS zu einer Archivierung der Druckdaten nach Fertigstellung nicht verpflichtet ist.
  2. In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet sich der Kunde es zu unterlassen, an PRIMUS pornografische, rechts- oder linksextremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte an PRIMUS zu übersenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so ist PRIMUS zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an PRIMUS sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind und den vorstehenden Anforderungen entsprechen.
  4. Mit Übermittlung der Druckdaten durch den Kunden gibt dieser den Druck frei, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 7 Prüfung der Druckdaten durch PRIMUS

  1. PRIMUS ist zur Prüfung der Druckdaten nicht verpflichtet, sofern sich einzelvertraglich etwas anderes ergibt. Eine vereinbarte Prüfung der Druckdaten durch PRIMUS kann im Rahmen eines Basischecks oder Profichecks erfolgen.
  2. Der Basischeck ist für den Kunden kostenfrei. Die Druckdaten werden von PRIMUS lediglich auf eine technische Verwendbarkeit hin geprüft. Weitere Informationen über den Umfang der Prüfung befinden sich auf den Internetseiten von PRIMUS unter der Rubrik Druckdaten und dort Leistungsumfang Datencheck.
  3. Der Proficheck ist kostenpflichtig und umfasst neben dem Basischeck auch eine zusätzliche Überprüfung der Druckdaten. Der Inhalt des Profichecks kann auf den Internetseiten von PRIMUS unter der Rubrik Druckdaten und dort Leistungsumfang Datencheck.
  4. Hat PRIMUS die Fehlerhaftigkeit der Druckdaten festgestellt, wird PRIMUS dies dem Kunden mitteilen. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Daten von PRIMUS im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen, fehlerfreie Druckdaten zu liefern oder die fehlerhaften Daten drucken zu lassen (Druckfreigabe).
  5. Stellt PRIMUS fest, dass aufgrund der vom Kunden übermittelten Druckdaten die Leistung von PRIMUS aus technischen Gründen nicht möglich ist, so kann PRIMUS durch Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten. PRIMUS ist verpflichtet, dem Kunden die technische Unmöglichkeit unverzüglich mitzuteilen und bereits erfolgte Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen des Kunden in diesem Fall unverzüglich an ihn zu erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt. Für Schadensersatzansprüche gelten im Übrigen die Bestimmungen in § 16 (Haftung von PRIMUS).
  6. Eine weitere Überprüfung der Druckdaten durch PRIMUS erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt insoweit allein der Kunde.
  7. Zu einer Prüfung der Inhalte hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Verbot aus § 6 Absatz 2 ist PRIMUS berechtigt, aber nicht verpflichtet.

§ 8 Probedrucke/Proofs

  1. Im Falle der Vereinbarung von Paperproofs und Screenproofs (Proofs/Probedrucke) geltend die folgenden Absätze.
  2. Das Druckbild eines Paperproofs, der im Digitaldruck gefertigt wird, enthält bedingt durch die unterschiedliche Drucktechnik im Druckbild geringfügige Abweichungen gegenüber dem im Offsetdruck zu fertigenden Druckerzeugnis. Dies gilt bedingt durch die Bildschirmanzeige erst recht für Screenproofs. Dennoch ist PRIMUS bemüht, die Proofs möglichst nah am Original herzustellen.
  3. Der Kunde hat zur Meidung von Lieferverzögerungen im Falle des Fehlens von Beanstandungen nach Lieferung des Proofs unverzüglich den Druck freizugeben. Mit Freigabe bestätigt der Kunde die Druckdaten in der durch den Proof verkörperten Form nach Maßgabe der vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen.
  4. Falls der Kunde den Proof ablehnt, muss er PRIMUS überarbeitete Druckdaten zusenden (Mitwirkungshandlung des Kunden). In diesem Fall beginnt die ursprünglich vom Kunden gewählte Leistungszeit mit Eingang der überarbeiteten Daten neu.

§ 9 Preise

  1. Die genannten Preise sind Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die angegebenen Preise beinhalten Verpackung und den einmaligen Versand zum Kunden im Inland, soweit sich aus der Auftragsbestätigung und ggf. vereinbarten Vertragsänderungen und –ergänzungen nichts anderes ergibt. Im Preis nicht inbegriffen sind bei der Lieferung ins Ausland vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall die Versandkosten. Erfolgt im Einzelfall der Versand in ein Land außerhalb der Europäischen Union, so ist der Kunde für eine ordnungsgemäße Einfuhrverzollung verantwortlich und trägt deren Kosten und alle sonstigen mit der Einfuhr verbundenen Kosten.
  3. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen seiner Druckdaten bedingt sind, werden gesondert berechnet.

§ 10 Zahlungsbedingungen, Verzug des Kunden

  1. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall gilt für die Zahlung das Folgende:
    Die Zahlung erfolgt per Vorkasse (durch Überweisung im Voraus, Sofortüberweisung oder eps-Überweisung), Paypal, Kreditkarte oder per Rechnung.
  2. Ist der Kunde Unternehmer und werden PRIMUS Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden objektiv in Frage stellen, insbesondere der Kunde seine Zahlungen einstellt oder ein Scheck in Ermangelung ausreichender Deckung zurückgegeben wird, ist PRIMUS berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn PRIMUS Schecks angenommen hat. PRIMUS ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an PRIMUS zu bezahlen, es sei denn, dass PRIMUS einen höheren Schaden nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt.

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die fälligen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Der Kunde ist jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1
    1. zur Aufrechnung auch dann berechtigt, wenn er mit einem Anspruch gegen eine Forderung von PRIMUS aufrechnen will, welche zu dem Anspruch des Kunden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht (z.B. Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges gegen den Anspruch auf Zahlung der geschuldeten Vergütung),
    2. zur Zurückbehaltung auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.
  2. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde, welcher Unternehmer ist, Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PRIMUS an Dritte abtreten. Verbraucher unterliegen hingegen keinem Abtretungsverbot und dürfen ihre Ansprüche ohne Zustimmung von PRIMUS an Dritte abtreten.

§ 12 Lieferzeit

  1. Bei der Vereinbarung per Vorkasse beginnt die Fertigung/der Druck erst nach Eingang des Überweisungsbetrages bei PRIMUS.
  2. PRIMUS kann – unbeschadet seiner Rechte bei Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen PRIMUS gegenüber nicht nachkommt.
  3. PRIMUS ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellen Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, PRIMUS erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
  4. Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gelten die folgenden Regelungen:
    1. Von PRIMUS in Aussicht gestellte Termine oder Fristen für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
    2. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die PRIMUS die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörung jeglicher Art, Schwierigkeit in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerung, Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten – und die PRIMUS nicht zu vertreten hat, haftet PRIMUS nicht. Sofern solche Ereignisse PRIMUS die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung und das Hindernis von vorübergehender Dauer ist, ist PRIMUS berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Bei Hindernissen nicht nur von vorübergehender Dauer ist PRIMUS berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Gerät PRIMUS mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird PRIMUS eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, ist die Haftung von PRIMUS auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 16 (Haftung von PRIMUS) dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

§ 13 Lieferung und Gefahrübergang

  1. Übergabe bzw. Lieferung erfolgen vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall erst, wenn der Kunde die vereinbarte Vergütung vollständig beglichen hat.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  3. Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gelten die folgenden Regelungen:
    1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an die Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn PRIMUS sich zur Übernahme der Versendungskosten bereit erklärt hat, wenn die Beförderung ausnahmsweise durch eigene Mitarbeiter von PRIMUS geschieht oder wenn noch weitere Teillieferungen oder sonstige Leistungen von PRIMUS ausstehen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die PRIMUS nicht zu vertreten hat, so gilt die Anzeige der Versandbereitschaft als Übergabe, mit der die Gefahr auf den Kunden übergeht.
    2. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch PRIMUS gegen versicherbare Schäden versichert.
  4. Kommt die Lieferung als unzustellbar zurück, so ist PRIMUS zu einer Verwahrung für den Kunden nicht verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat das Zustellungshindernis nicht zu vertreten. PRIMUS ist berechtigt die Lieferung nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit des Versands, Benachrichtigung des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist zur Abholung zu vernichten, der Vergütungsanspruch durch PRIMUS bleibt davon unberührt. Die vorübergehende Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Kunden.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PRIMUS.
  2. Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt zusätzlich zu Absatz 1 das Folgende:
    1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus einem auf diese Geschäftsbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis), die PRIMUS gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, werden PRIMUS die folgenden Sicherheiten gewährt.
    2. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von PRIMUS. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend "Vorbehaltsware" genannt. Soweit im Folgenden auf den Wert der Ware oder einer Sache abgestellt wird, so ist damit der Rechnungswert, im Falle des Fehlens einer Rechnung der Listenpreis und wiederum im Falle des Fehlens eines Listenpreises der objektive Wert gemeint.
    3. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns für PRIMUS. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu versichern und PRIMUS auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.
    4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 2 lit. i)) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
    5. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von PRIMUS an der Vorbehaltsware jedoch nur anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an PRIMUS ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
    6. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der nach Absatz 2 lit. e) abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an PRIMUS weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist PRIMUS berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. PRIMUS ist darüber hinaus berechtigt, nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist zur Zahlung und deren fruchtlosen Ablauf die Sicherungsabtretung offen zu legen, die abgetretenen Forderungen zu verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Endkunden zu verlangen. Im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes nach Satz 3 bzw. eines fruchtlosen Fristablaufs nach Satz 4 hat der Kunde PRIMUS die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Endkunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
    7. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von PRIMUS hinweisen und PRIMUS hierüber informieren, um PRIMUS die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, PRIMUS die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber PRIMUS.
    8. PRIMUS wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei PRIMUS.
    9. Tritt PRIMUS bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist PRIMUS berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 15 Mängelansprüche

  1. Sachmängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Fehler auf der Übersendung fehlerhafter, unvollständiger oder sonst unkorrekter Druckdaten durch den Kunden beruht.
  2. Mängel bezüglich der Ware wird der Kunde PRIMUS mitteilen. Da unfreie Sendungen mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden sind, ist der Kunde nicht berechtigt, diese Versandart zu wählen; PRIMUS wird dem Kunden daher die Kosten des Versands unverzüglich erstatten und auf besondere Anforderung durch den Kunden auch vorverauslagen.
  3. Das Mängelhaftungsrecht von PRIMUS richtet sich nach §§ 651, 433 ff. BGB.
  4. Kauft der Kunde als Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt zusätzlich zu Absatz 1 bis 3 das Folgende:
    1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie bei Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu zehn Prozent der Bestellmenge.
    2. Die Obliegenheit des Kunden zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nach §§ 377 und 381 Abs. 2 HGB bleibt unberührt.
    3. PRIMUS ist berechtigt, die Ware nach seiner Wahl nachzubessern oder neu zu liefern.
    4. Mängelansprüche des Kunden sind auf ein Jahr begrenzt.
    5. Auf Verlangen von PRIMUS ist die beanstandete Ware frachtfrei an PRIMUS zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet PRIMUS die Kosten des günstigsten üblichen Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
    6. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung.
    7. Die Ausschlüsse und Beschränkungen der Rechte des Kunden nach diesem Absatz 4 gelten nicht, soweit PRIMUS arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
    8. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gelten im Übrigen die Bestimmungen in § 16 (Haftung von PRIMUS).

§ 16 Haftung von PRIMUS

  1. Die Haftung von PRIMUS auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung oder Leistung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung), ist, sofern die Haftung ein Verschulden von PRIMUS voraussetzt, nach Maßgabe dieses § 16 (Haftung von PRIMUS) eingeschränkt.
  2. Die Haftung von PRIMUS für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (sog. "Kardinalpflicht"). Im Falle der Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von PRIMUS auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
  3. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von PRIMUS gegenüber Unternehmern auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung von PRIMUS bei grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  4. Soweit PRIMUS nicht selbst zur Durchführung von Maßnahmen der Datensicherung verpflichtet ist, ist die Haftung für Datenverlust durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt; dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) durch den Kunden eingetreten wäre.
  5. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 16 (Haftung von PRIMUS) gelten für Ansprüche auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen entsprechend.
  6. Die Einschränkungen dieses § 16 (Haftung von PRIMUS) gelten nicht für die Haftung von PRIMUS wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 17 Eigentum an Druckträger, Archivierung, Urheberrecht

  1. Das Eigentum, Urheberrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an den zur Herstellung der Drucksachen hergestellten und eingesetzten Druckträgern stehen ausschließlich PRIMUS zu.
  2. Die übersandten Druckdaten werden nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse vernichtet.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt.
  4. Der Kunde hat PRIMUS den aus der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen Rechten resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt PRIMUS von allen Nachteilen frei, welche PRIMUS aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Kunden zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.

§ 18 Datenschutz

  • PRIMUS wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, beachten. Die Daten des Kunden werden nur zur Durchführung der jeweiligen Bestellung erhoben und verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Aufbewahrung dieser Daten erfolgt aufgrund gesetzlicher Pflichten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Geschäftssitz von PRIMUS. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Freiberg/Sa.. Für Klagen von PRIMUS gegen den Kunden gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

Unternehmens-Information

Verkaufszentrale: PRIMUS international printing GmbH
  • Hochstraße 14
  • D-56307 Dernbach
  • Tel. +43 800 00 01 85

Stammsitz / Produktion: PRIMUS international printing GmbH
  • Am Steinberg 15
  • D-09603 Großschirma
  • Tel. +49 37328 895 17
  • Fax +49 37328 895 20

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  • Primus-Print OG
  • Marktplatz 2
  • A-5142 Eggelsberg

  • Internet www.primus-print.at
  • Gerichtsstand Freiberg/Sachsen
  • USt-IdNr. DE 166699278
  • Geschäftsführer: Ralf Rehmet
  • HRB 11143
  • Amtsgericht Chemnitz